| Die Ausschreibung | |||
| 06 Vorbereitung der Vergabe: | |||
| Auf Grundlage der Ausführungsplanung und unter Zuhilfenahme des Baubuchs werden für alle Gewerke (Leistungen und Materialien die von Handwerkern erbracht werden) die notwendigen Mengen ermittelt. Die zu erbringende Handwerksleistung wird mittels Leistungsbeschreibung ausformuliert und in Leistungsverzeichnissen zusammengefasst. Insgesamt handelt es sich beim Bau eines Gebäudes um ca. 45 unterschiedliche Leistungsbereiche (Gewerke) die beschrieben werden müssen. Ergänzt werden die Leistungsbeschreibungen durch die Ausführungsplanung. Sind die Ausschreibungsunterlagen fertiggestellt, suchen wir in Zusammenarbeit mit den Bauherrn geeignete Firmen aus, die wir auffordern an der Ausschreibung teilzunehmen. Um zu vergleichbaren Angeboten zu kommen sollten für jedes Gewerk mindestens 3 Angebote von unterschiedlichen Firmen eingeholt werden. Beim kleineren Bauvorhaben sollten unterschiedliche Gewerke zu einem zusammengefasst werden. Viele Handwerker sind durchaus in der Lage, mehrere Arbeitsleistungen zu erbringen. Ein Beispiel hierfür ist der Maurer der auch Grundleitungen sanieren oder Ereneuern kann. Massstab zur Auswahl von geeigneten Handwerksbetrieben kann deren personelle Kapazität, die Offenheit sich auch ungewöhnlichen Aufgaben zu stellen, die räumliche Nähe zum Bauvorhaben, Referenzen, und Erfahrung des Architekten und der Bauherrn sein. |
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| 07 Mitwirkung bei der Vergabe: | |||
| Haben wir uns mit Ihnen auf eine Handwerkerliste geeinigt, stellt mein Büro die sogenannten Verdingungsunterlagen zusammen und verschickt diese. Verdingungsunterlagen bestehen nicht nur aus den Leistungsbeschreibungen und den Massen, sondern auch aus technischen Vorbemerkungen, Bedingungen unter denen die Vergabe der Bauleistungen erfolgt, Zeitplänen für den koordinierten Ablauf der Baumaßnahme usw. Nach einer festgelegten Frist werden die von den Unternehmern zurückgesendeten Angebote auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und ausgewertet. Ein Preisspiegel wird erstellt und an Sie weitergeleitet. Von uns wird nun ein Kostenanschlag nach DIN 276 erstellt. Dieser wird mit der Kostenberechnung aus der Phase 03 verglichen. Die Kosten werden auf diese Weise kontrolliert. Gibt es große Abweichungen nach oben, können zum Beispiel Ausführungsdetails so verändert werden, bis Kostenrechnung und Kostenanschlag übereinstimmen. Im Anschluss daran kann mit einzelnen Bietern nachverhandelt werden. Zum Abschluß der Phase 07 helfen wir Ihnen bei der Auftragsvergabe. |
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