| Die Bauausführung | |||
| 08 Überwachung der Baumassnahme: | |||
| Sind die Aufträge an Bauunternehmer und Handwerker vergeben und ist die Baumaßnahme genehmigt, kann mit dem Bau begonnen werden. Mein Architekturbüro überwacht die Handwerker und ihre Leistung. Wir prüfen laufend die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Baugenehmigung, und der Leistungsbeschreibung. Wir sorgen dafür das die Arbeiten und eingesetzten Materialien mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften übereinstimmen. Wir überwachen die Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis, koordinieren die an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, überwachen und korrigieren Details von Fertigteilen, erstellen, korrigieren und prüfen die Einhaltung des Zeitplans. Darüberhinaus führen wir ein Bautagebuch, erstellen gemeinsame Aufmasse mit den Bauausführenden Unternehmen, helfen Ihnen bei der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter. Stellen wir Mängel in der Ausführung fest, sorgen wir für zeitnahe Beseitigung dieser. Wir prüfen die Rechnungen der Handwerke und geben diese zur Zahlung frei. Mein Architekturbüro erarbeitet die Kostenfeststellung nach DIN 276. Wir beantragen behördliche Abnahme und nehme daran Teil. Ist die Baumaßnahme abgeschlossen, übergeben wir Ihnen das Objekt einschließlich der Zusammenstellung und Übergabe von erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen usw. Zum Abschluss listen wir Ihnen die Gewährungsfristen auf, überwachen die Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel, kontrollieren die Kosten durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der Bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. |
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| 09 Objektbetreuung und Dokumentation: | |||
| Auf Wunsch der Bauherrn begehen wir vor Ablauf von Verjährungsfristen das Objekt. Bei Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche machen wir in Ihrem Auftrag diese Ansprüche geltend. Wir überwachen die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungs-ansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Ist die Gewährleistung abgelaufen wirken wir bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit. Zum Abschluß unserer Architektenleistung erhalten Sie eine systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts. |
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| Sie haben Fragen, wir antworten: | |||
| Alle Leistungen die hier beschrieben sind, können im Rahmen einer solchen Website nur unzureichend erläutert werden. Dennoch habe ich versucht, Ihnen die Arbeitweise meines Architekturbüros verständlich darzustellen. Gerne beantworte ich Ihnen alle offene Fragen und würde mich über jede Rückmeldung freuen. |
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| Statement : | |||
| Unser Team steht jederzeit bereit, Ihnen, bei der Umsetzung aller Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Seite zu stehen. Das Architekturbüro Bertrams setzt alles daran, Sie in Ihrem Vorhaben tatkräftig und kompetent zu unterstützen. Ich und mein Team freuen uns auf Sie und Ihr Gebäude. |