| Der Entwurf | |||
| 01 Grundlagenermittlung: | |||
| Sind Sie mit unserer Beratungsleistung und dem erstellten Konzept zufrieden und entschließen sich mit uns den nächsten Schritt zur Sanierung, Umbau oder Erweiterung Ihres Hauses zu gehen, werden wir auf Grundlage der Ergebnisse unserer Gespräche und den Vorgaben aus dem Lastenheft in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, die weitere Vorgehensweise planen. Wir werden dann in Ihrem Auftrag die notwendigen baulichen und baurechtlichen Grundlagen ermitteln und eine Vorplanung mit anschließender Entwurfsplanung bzw. Sanierungsplanung durchführen. Kostenplanung, Finanzierung und die Beschaffung der vom Staat zur Verfügung gestellten Fördermittel, begleiten dabei die Entwicklung Ihres Gebäudes. | |||
| 02 Die Vorplanung: | |||
| Unter Berücksichtigung der im Lastenheft festgehaltenen Rahmenbedingungen wird im Verlauf der Vorplanung Ihr vorhandenes Gebäude digital erfasst. Hierbei werden die vorhandenen Unterlagen sondiert und auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft. Ergeben sich Unstimmigkeiten oder fehlen wichtige Pläne, wird Ihr Gebäude in Teilen oder komplett aufgemessen. Diese Leistung kann von uns oder auch von einem Vermessungsingenieur durchgeführt werden. Auch werden im Zuge der Vorplanung die baurechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Je nach Komplexität des Vorhabens wird im Vorfeld ein Statiker als Berater hinzugezogen. Sollten bedeutende Schäden an Ihrem Gebäude ersichtlich sein, werden wir diese untersuchen und im Lastenheft vermerken. Auch hier kann es notwendig sein, entsprechende Spezialisten hinzuzuziehen, etwa bei Verdacht auf Schwammbefall. Anhand der Ergebnisse unserer Bausubstanzuntersuchung und Ihren Vorgaben erarbeite ich ein Planungskonzept und Raumbuch. Im Anschluss an diese Tätigkeiten und mit Hilfe des Raumbuchs untersuchen wir gemeinsam alternative Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen. Je nach Bedarf werden Planungskonzept, Zeichnungen und Raumbuch angepasst und Ihnen zur Bewertung vorgelegt. Ich erläutere Ihnen die bisherigen Erkenntnisse und erläutere Ihnen meine Lösungsansätze. Im Zuge dieser Vorplanung verhandele ich mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligter über die Durchführbarkeit und eventuell notwendige Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens. Sind die Randbedingungen geklärt und sind Sie mit der Vorplanung zufrieden, erstellen wir die Kostenschätzung nach DIN 276. |
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| 03 Die Entwurfsplanung: | |||
| Basierend auf den Ergebnissen der Vorplanung wird das Planungskonzept innerhalb der Entwurfsphase konkretisiert. Bei Erweiterungen, Anbauten oder Aufstockungen entwickeln wir ein 3D Modell ihres Hauses im Maßstab 1:100 anhand dessen man wesentliche Eigenschaften wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Proportionen und Materialstärken ablesen kann. Oder einfacher gesagt, ich zeige Ihnen wie Ihr Haus aussehen könnte und wie sie es nutzen können. Sind Sie mit unserem Entwurf zufrieden, erstellen wir Ihnen eine Kostenberechnung nach DIN 276. Auf Ihren Wunsch erstellen und analysieren wir darüberhinaus Alternativen und Varianten, optimieren die Kosten und erstellen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Alternativ zur DIN 276 erstellen wir auf Wunsch eine Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder anhand eines Bauelementekataloges. |
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