| Die Planung | |||
| 04 Die Genehmigungsplanung: | |||
| Sind Sie mit unserem Entwurf zufrieden und entspricht unsere Kostenschätzung Ihren Vorstellungen, kümmern wir um die weiteren Schritte auf dem Weg ihres Bauvorhabens. Sollte die Maßnahme genehmigungspflichtig sein, erarbeitet mein Architekturbüro die entsprechenden Zeichnungen und Berechnungen zur Einreichung bei der Bauaufsichtsbehörde und anderen am Genehmigungsverfahren beteiligter Behörden und Institutionen. Bei Bedarf stellen wir in Ihrem Namen Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen und verhandeln mit den entsprechenden Behörden. Außerdem kümmern wir uns um die Einbindung von Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, wie Vermessungsingenieur, Statiker usw. Wir erstellen notwendige Anträge und reichen diese ein. Auf Wunsch und bei Bedarf wirken wir bei der Beschaffung von nachbarlichen Zustimmung mit, erarbeiten Unterlagen für besondere Prüfverfahren, und leisten fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichem. |
|||
| 05 Die Ausführungsplanung : | |||
| Die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsphase bilden die Grundlage für die Ausführungsplanung. Nach diesen Ausführungs-, Detail- und Konstruktions-zeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 wird Ihr Haus saniert und umgebaut. Dieser Planungsabschnitt ist entscheidend für die Qualität der Baumaßnahme. Alle Randbedingungen wie die Statik, die Bauphysik, Ver- und Entsorgung sowie Elektrik fließen in die Ausführungsplanung mit ein. Jedes von meinem Architekturbüro umgeplante Haus ist ein Unikat. Daher ist die Ausführungsplanung bis ins Detail gerade im Bereich der Altbausanierung besonders wichtig. Energetische Sanierung und andere Maßnahmen an vorhandenen Gebäuden bedürfen besonderer Sorgfalt in der Ausführung. Eine exakte Planung erspart unnötige Aufwendungen und hilft Schäden am Gebäude zu vermeiden. Unsere Kenntnis der Bauphysik und meine langjährige Erfahrung im Umgang mit alter Bausubstanz ist hier Garant für Qualität. Dieser Planungsabschnitt wird besonders intensiv mit Ihnen besprochen und diskutiert. Hier spielt das erarbeitete Lasten- und Pflichtenheft eine wichtige Rolle. Es bildet zusammen mit den bisher erstellten Unterlagen das sogenannte Baubuch. Diese detaillierte Objektbeschreibung bildet die Grundlage für eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm für die anschließende Ausschreibungsphase. In Sonderfällen bei großen Bauvorhaben prüfen wir bei Bedarf zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten, Ausführungsplanungen von Generalunternehmern usw. Bei Änderungen, die sich während der Ausschreibungsphase ergeben, schreiben wir die Ausführungsplanung fort. |
|||